Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bensheim hat in ihrer Sitzung am 18. März 2008 der Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts zugestimmt.
In der Folge dieses Beschlusses wurde die „Bürgerstiftung der Stadt Benheim“ errichtet. Vom Regierungspräsidium Darmstadt wurde sie als rechtsfähig anerkannt und vom Finanzamt Darmstadt die Gemeinnützigkeit bescheinigt.
Gründungsvermögen
Die Bürgerstiftung der Stadt Bensheim wurde bei ihrer Gründung mit einem finanziellen Grundstock aus dem Nachlass der verstorbenen Charlotte Schader sowie aus dem Vermächtnis von Anna Rosa Marie
Petrus ausgestattet.
Im Jahr 2012 wurde der Bürgerstiftung der Stadt Bensheim durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bensheim vom 22.03.2012 die Vermögensmasse des Nachlasses der Rosa
Margarete Hübel, geb. Herrmann als Zustiftung zur Verfügung gestellt.
Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen werden ausschließlich für den Stiftungszweck verwendet. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt in seiner Höhe uneingeschränkt erhalten.
Stiftungsorgane
Die Organe der Stiftung sind ehrenamtlich tätig und neben der Bürgermeisterin der Stadt Bensheim, die laut Satzung dem Stiftungsrat als geborenes Mitglied vorsteht, gehören vier weitere Mitglieder dem Stiftungsrat an. Der Stiftungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und stellt die Beachtung des Stifterwillens durch den Vorstand sicher.
Der Vorstand besteht aus drei Personen und führt die Geschäfte die Geschäfte der Bürgerstiftung der Stadt Bensheim. Er hat im Rahmen des Hessischen Stiftungsgesetzes und der Satzung der Bürgerstiftung den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen.
Verwaltung
Die Bürgerstiftung hat ihre Büroanschrift im Rathaus der Stadt Bensheim, Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim.
Die Sitzungs- und Besprechungsräume des Rathauses stehen für Sitzungen des Vorstandes und des Stiftungsrates zur Verfügung.
Die laufende Büroarbeit und der Schriftverkehr der Stiftung erfolgt durch das Team Steuerungsunterstützung der Stadt Bensheim.
Stiftungszweck
Die Bürgerstiftung der Stadt Bensheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke in Bensheim und seinen Ortsteilen. An vorderster Stelle steht die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur Heimatkunde und Heimatpflege sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen in der Stadt Bensheim.
Die Bürgerstiftung will nachhaltig über lange Zeit und über Generationen hinweg bleibende Ziele verfolgen.
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, deren Umsetzung nicht zu den gesetzlichen Pflichten der öffentlichen Hand gehören.
Es sollen dort Impulse gegeben werden, wo Handlungsspielräume vorhanden sind.